2 Vereinigung österreichischer Revisionsverbände A 1013 Wien Löwelstraße 14 Tel 43 0 1 313 28 200 Fax 43 0 1 313 28 250 eMail contact vor or at Web www vor or at UID ATU62414747 ZVR Zahl 137687539 1 Überblick Aufgrund der Novelle des GenRevG im Rahmen des URÄG 08 sind eine dreijährige Praxis und die verpflichtende Teilnahme an einer Ausbildung zum Thema Gebarungsprüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Fachprüfung Die Fachprüfung selbst besteht aus einem schriftlichen Teil bestehend aus drei Klausuren und einer kommissionellen mündlichen Prüfung Die Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände VÖR hat daher folgenden Vorbereitungs und Prüfungsablauf festgelegt 1 Den Revisoren Anwärtern wird die Teilnahme an ausgewählten Fachkursen im Rahmen der Wirtschaftsprüfer Ausbildung an der Akademie der Wirtschaftstreuhänder www wt akademie at empfohlen Die Auswahl der besuchten WT Module und die Anmeldung dazu an der WT Akademie erfolgt direkt vom Revisionsanwärter nach Rücksprache mit dessen Verbandsleitung bzw vom dienstgebenden Verband 2 Der Kandidat stellt bei der VÖR einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Fachprüfung zum Genossenschaftsrevisor 14 GenRevG der vom dienstgebenden Revisionsverband zu bestätigen ist Als Stichtag zur Berechnung der dreijährigen Praxis gilt das Datum des Antritts zur ersten schriftlichen Klausur Das Antragsformular wir auf Anfrage vor der VÖR an den dienstgebenden Revisionsverband übermittelt 3 Die Klausuren aus Betriebswirtschaftslehre Rechnungslegung und Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen von Genossenschaften und oder Kapitalgesellschaften Rechtslehre einschließlich Steuerrecht werden im Auftrag des Vorsitzenden der von der VÖR bestellten Prüfungskommission in der Regel Vertreter aus Revisionsverbänden erstellt 4 Der Revisionsanwärter ist weiters verpflichtet an einer maximal einwöchigen Ausbildungsveranstaltung zum Thema Gebarungsprüfung einschließlich Prüfung des genossenschaftlichen Förderauftrages und unter besonderer Berücksichtigung des Genossenschaftsrechts und des Genossenschaftsrevisionsrechts teilzunehmen Angehenden Bankprüfern wird als Vorbereitung auf die mündliche Prüfung auch die Teilnahme am Spezialmodul BWG intensiv empfohlen 5 Die mündliche Prüfung wird wie bisher von der Prüfungskommission abgenommen Relevante Rechtsgrundlagen sind das GenRevG i d F URÄG 08 und die GenRevPV Verordnung der VÖR über die Prüfungsordnung von Genossenschaftsrevisoren Anrechnungsbestimmungen Revisorenanwärtern mit abgeschlossener WP Ausbildung werden alle schriftlichen Klausuren sowie Teile der kommissionellen Prüfung angerechnet Die Teilnahme am
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